Angebote, Leistungen und Lieferungen der Cambois SA, Chemin des Emetaux 1, CH-1131 Tolochenaz („Cambois SA“) erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Cambois SA.

2. Spätestens mit Annahme der Ware oder Leistung durch den Kunden gelten die vorliegenden Bedingungen als angenommen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden erlangen keine Geltung.

3. Zeichnungen, Abbildungen, Masse und sonstige Leistungsdaten in Katalogen und sonstigen Darstellungen der Ware sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

4. Angaben von Cambois SA zu Lieferterminen sind stets unverbindlich. Auch bei Lieferterminen, die im Einzelfall ausnahmsweise als verbindlich bezeichnet sind, verzichten die Parteien nicht auf eine nachträgliche Erfüllung ohne Ansetzung einer angemessenen Nachfrist.

5. Sämtliche Angaben zu Preisen und Kosten beziehen sich auf Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Preisangaben zu Waren beziehen sich auf eine Lieferung durch Bereitstellung am Lager von Cambois SA und enthalten keine Transportkosten.

6. Auswahl und Vermessung der Ware erfolgt durch Cambois SA in handelsüblicher Weise, soweit in Abstimmung mit dem Kunden nicht eine spezifische Bestimmung der Ware vorgenommen wird. Bei Maser-, Pyramiden- oder Verwachsungsfurnieren und sonstigen bewegt gewachsenen Holzarten stellen verschnittene Blätter bis zu einem Umfang von 5% keinen Mangel der Ware dar.

7. Cambois SA gibt keine Zusicherung oder Garantie in Bezug auf bestimmte Eigenschaften der Ware oder ihre Verwendbarkeit. Dies gilt auch für die Mitarbeiter von Cambois SA, die nicht berechtigt sind, entsprechende Erklärungen gegenüber dem Kunden abzugeben.

9. Die Gefahr der Verschlechterung und des Untergangs der Ware geht mit deren Aussonderung oder Bearbeitung und Bereitstellung zur Lieferung auf den Kunden über. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Cambois SA aufgrund besonderer Vereinbarung die Anlieferung der Ware übernimmt.

10. Die Lagerung der Ware vom Verkaufsdatum an sowie der Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Wir sind zur Versicherung berechtigt aber nicht verpflichtet. Die Verfolgung der Transportschäden ist Sache des Empfängers.

Der Transport der Ware innerhalb der Schweiz erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

11. Die Ware bleibt im Eigentum von Cambois SA bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Cambois SA. Bei Verarbeitung der Ware erwirbt Cambois SA anteiliges Miteigentum an den entsprechenden Kundenprodukten. Bei Zugriffen Dritter wird der Kunde auf das
Miteigentum von Cambois SA hinweisen. Die aus der Weiterveräusserung der Kundenprodukte entstehenden Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe der zugunsten von Cambois SA bestehenden Zahlungsansprüchen ab. Zahlungen Dritter sind vom Kunden bis zur Begleichung aller jeweils bestehenden Zahlungsansprüche an Cambois SA abzuführen.

12. Reklamationen hinsichtlich Qualität oder einer Bearbeitung der Ware hat der Kunde innerhalb von 8 Tagen nach deren Erhalt, in jedem Falle aber vor einer weiteren Verarbeitung der Ware schriftlich anzumelden. Ausgenommen hiervon sind vor Verarbeitung nicht erkennbare Mängel, die vom Kunden unverzüglich nach ihrer Entdeckung Cambois SA mitzuteilen sind. Gleiches gilt für die Erbringung einzelner Leistungen durch Cambois SA entsprechend.

13. Bei nicht nur unerheblichen Mängeln der Ware wird Cambois SA nach eigener Wahl Ersatz liefern oder eine angemessene Preisreduzierung vornehmen. Jegliche weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auch eine Erstattung der bei ihm durch die Weiterverarbeitung der Ware angefallenen Kosten und Schäden,
sind ausgeschlossen.

14. Liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor, der nachweislich bereits am Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestanden hat und hat der Käufer seine Pflicht zur Prüfung der Lieferung und Anzeige von Mängeln eingehalten, kann die Cambois SA AG nach deren Wahl den schadhaften Teil/Gegenstand reparieren, Ersatz liefern, oder sofern bei Verzicht auf Reparatur oder Ersatzlieferung, dem Käufer eine Kaufpreisminderung zugestehen. Diese Pflicht verjährt und erlischt 12 Monate nach der Lieferung. Nach diesem Zeitpunkt bestehen keinerlei Ansprüche des Käufers, unabhängig davon, ob es sich um einen offenen oder verdeckten Mangel handelt. Die vorgenannten Mängelrechte des Käufers bestehen nicht aufgrund höherer Gewalt.

Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers wie Wandelungen, Minderung, Schadensersatz (einschließlich die Haftung für Folgeschäden) etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen.

15. Cambois SA kann eine Anzahlung verlangen und jederzeit angemessene Abschlagszahlungen anfordern. Bis zur Erfüllung von An- und Abschlagszahlungen ist Cambois SA nicht zur Erfüllung von (weiteren) Leistungen verpflichtet. Bei Überschreitung eines Zahlungsziels oder bei Bekanntwerden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, werden sämtliche Zahlungsansprüche von Cambois SA gegen den Kunden unverzüglich zur Zahlung fällig.

16. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto sofern keine anderen Konditionen vereinbart sind. Bei Zahlungsverzug wird nebst 5% Verzugszins eine Mahngebühr von bis Fr. 200.- und bei Inkasso die anfallenden Kosten belastet.

17. Der Kunde kann seine Zahlungsverpflichtung mit Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen mit Cambois SA nur verrechnen oder Gelder in entsprechender Weise zurückbehalten, wenn diese Forderungen unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

18. Erfüllungsort für die Erbringung der Leistung beider Parteien ist Tolochenaz. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Cambois SA gilt Schweizer Recht unter Ausschluss sämtlicher kollisionsrechtlicher Regelungen. Gerichtsstand ist Morges.

Cambois SA, Tolochenaz, Januar 2020